Dr. Dominik Schroeder
Notar
Dr. Dominik Schroeder
Notar
Ich bin Ihr Ansprechpartner für alle notariellen Angelegenheiten. Mein Team und ich beraten Sie fundiert, erstellen die erforderlichen Urkunden und kümmern uns um eine zügige Abwicklung.
Ihr Notar in Heusweiler.
Meine Zuständigkeit als Notar erstreckt sich auf den gesamten Amtsgerichtsbezirk Saarbrücken, d.h. alle umliegenden Gemeinden. Zudem besteht eine Sonderzuständigkeit von mir (zusammen mit dem Kollegen Metzger und den Notaren in Völklingen) für Heusweiler.
Ich berate Sie umfassend und mit viel Erfahrung. Gemeinsam mit meinen Mitarbeitern kümmere ich mich um Ihre notariellen Anliegen. Als Notar stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die persönliche Beratung, individuelle Vertragsgestaltung und zeitnahe Abwicklung sind ein selbstverständlicher Teil meiner Dienstleistungen für Sie.
Ihr Notar in Heusweiler.
Meine Zuständigkeit als Notar erstreckt sich auf den gesamten Amtsgerichtsbezirk Saarbrücken, d.h. alle umliegenden Gemeinden. Zudem besteht eine Sonderzuständigkeit von mir (zusammen mit dem Kollegen Metzger und den Notaren in Völklingen) für Heusweiler.
Ich berate Sie umfassend und mit viel Erfahrung. Gemeinsam mit meinen Mitarbeitern kümmere ich mich um Ihre notariellen Anliegen. Als Notar stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die persönliche Beratung, individuelle Vertragsgestaltung und zeitnahe Abwicklung sind ein selbstverständlicher Teil meiner Dienstleistungen für Sie.
Für Sie im Rathaus Heusweiler.
An jedem dritten Mittwoch im Monat berate ich Sie vor Ort im Rathaus Heusweiler.
Ich unterstütze Sie fundiert und zügig bei Ihrer notariellen Angelegenheit.
Die Sprechtage finden jeweils in der Zeit von 14:30 bis 17:00 Uhr statt.
Bitte melden Sie den Termin vorher an, idealerweise per E-Mail: info@notar-schroeder.de
Für Sie im Rathaus Heusweiler.
An jedem dritten Mittwoch im Monat berate ich Sie vor Ort im Rathaus Heusweiler.
Ich unterstütze Sie fundiert und zügig bei Ihrer notariellen Angelegenheit.
Die Sprechtage finden jeweils in der Zeit von 14:30 bis 17:00 Uhr statt.
Bitte melden Sie den Termin vorher an, idealerweise per E-Mail: info@notar-schroeder.de
Termine im Rathaus Heusweiler.
20.11.2024 | 18.12.2024
15.01.2025 | 19.02.2025 | 19.03.2025
16.04.2025 | 21.05.2025 | 18.06.2025
Termine im Rathaus Heusweiler.
20.11.2024 | 18.12.2024
15.01.2025 | 19.02.2025 | 19.03.2025
16.04.2025 | 21.05.2025 | 18.06.2025
Anfahrt zum Rathaus Heusweiler.
Das Rathaus Heusweiler befindet sich in der Saarbrücker Str. 35, 66265 Heusweiler. Die nächstgelegen Saarbahn-Station ist „Heusweiler Markt“ oder „Heusweiler Schulzentrum“. Der Parkplatz befindet sich hinter dem Rathaus (über die Illinger Straße erreichbar).
Anfahrt zum Rathaus Heusweiler.
Das Rathaus Heusweiler befindet sich in der Saarbrücker Str. 35, 66265 Heusweiler. Die nächstgelegen Saarbahn-Station ist „Heusweiler Markt“ oder „Heusweiler Schulzentrum“. Der Parkplatz befindet sich hinter dem Rathaus (über die Illinger Straße erreichbar).
Meine Tätigkeitsfelder als Notar in Heusweiler
Immobilienrecht
Der Kauf einer Immobilie ist meist die größte Investition im Leben. Gleichzeitig sind viele Fragen offen: Wann wird der Kaufpreis gezahlt? Wie lange dauert es, bis der Käufer einziehen kann? Welche Kosten werden ab wann vom Käufer übernommen? Gerne stehe ich Ihnen mit meinem Team bei all diesen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Notare verfügen über viel Erfahrung bei der Gestaltung und Abwicklung von Kaufverträgen und können so Stolperfallen erkennen und durch Vertragsregelungen entschärfen. Dies beginnt mit dem Erstellen des Entwurfs, geht über ausführliche Erläuterungen in der Beurkundung und endet mit der Abwicklung des Vertrages durch die Korrespondenz mit Grundbuchämtern, Banken, Behörden und anderen Beteiligten. Und sollten sich die Vertragsparteien mal uneinig sein, kann ich als neutraler Dritter vermitteln und Gestaltungen vorschlagen, die einen Ausgleich zwischen beiden Seiten schaffen.
Gleiches gilt auch für Schenkungen von Immobilien. So unterschiedlich Menschen sind, so unterschiedlich sind auch ihre Ziele und Beweggründe für eine Übertragung. Mal soll die Erbfolge vorweggenommen, mal der Ehegatte abgesichert werden. Aber auch steuerliche und sozialrechtliche Gründe sind ebenso anzutreffen wie das Ziel der Haftungsvermeidung. Manchmal lassen sich mit der lebzeitigen Übertragung von Immobilien auch pflichtteilsrechtliche Probleme lösen, etwa in Patchwork-Situationen. Ein gewissenhaftes Gespräch ist damit unabdingbare Voraussetzung jeder Vertragsgestaltung; nur so lassen sich die Ziele, die Sie mit der Schenkung verfolgen auch passend lösen. Nur wenn ich verstehe, was sie mit der Schenkung bezwecken, kann ich Sie richtig absichern, bspw. durch ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht oder das Recht, unter bestimmten Umständen die Immobilie zurückzuverlangen. Ergebnis einer Beratung kann hierbei auch sein, dass eine Übertragung keinen Sinn macht.
Zum Teil erfordert es die Übertragung bzw. dem Verkauf einer Immobilie, dass sie in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Eine ordentliche Vorbereitung, eine maßgeschneiderte Teilungserklärung und eine enge Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt tragen dazu bei, alles reibungslos umzusetzen. Dasselbe gilt für Änderungen der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung.
Nicht nur im privaten, sondern auch im gewerblichen Bereich ist mein Büro ein verlässlicher und professioneller Partner. Egal ob Bauträgerprojekt, Sanierung und Teilung von Mehrfamilienhäusern oder Weiterverkauf von Einzelobjekten – wir helfen gerne weiter.
Wer ein Haus kauft, umbaut oder für eine andere Investition einen Kredit benötigt muss der Bank Sicherheiten geben, wie bspw. eine Grundschuld oder Hypothek auf seiner Immobilie eintragen lassen. Als Notar helfe ich Ihnen bei der Bestellung einer solchen Sicherheit und erkläre Ihnen diese oft abstrakte und schwer verständliche Materie.
Selbstverständlich stehen mein Team und ich auch zur Verfügung für alle anderen Beurkundungen in Grundstücksangelegenheiten wie bspw. die Löschung von Grundschulden und Hypotheken, die Eintragung von Wegerechten, Leitungsrechten, Überbaurechten etc., die Vereinbarung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten, die Beurkundung von Grundstücksvollmachten, die Beglaubigung von Verwalterzustimmungen und Versammlungsprotokollen bei Wohnungseigentümergemeinschaften und die Grundbuchberichtigung nach Erbfällen.
Ehe- und Familienrecht, Partnerschaft
Das Eherecht rückt leider meist dann erst in den Fokus, wenn es schon zu spät ist: im Scheidungsfall. Kommt es zu einer Trennung, kann eine notarielle Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung Streit vermeiden und Kosten sparen. Lassen sich die Fragen bzgl. Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt einvernehmlich lösen, muss das Gericht darüber nicht mehr entscheiden, was Zeit und Geld spart. Im Zuge dessen kann auch das eheliche Vermögen (insb. gemeinsame Immobilie und die darauf lastenden Schulden) aufgeteilt werden.
Besser ist es natürlich rechtzeitig vorzubeugen und sich vor der Heirat bzw. während einer stabilen Ehe rechtlichen Rat einzuholen. Ich ermittle mit Ihnen gemeinsam, ob für Sie der Abschluss eines Ehevertrages ratsam ist oder ob, was häufig der Fall ist, die gesetzlichen Regelungen für Ihre Situation vollkommen ausreichen. Falls ein Vertrag sinnvoll ist, spreche ich mit Ihnen alle Optionen durch und erstelle eine maßgeschneiderte Lösung.
Ergebnis der Beratung kann auch sein, dass alte Eheverträge aufgehoben werden sollten. Das ist bspw. der Fall, wenn Eheleute die Gütertrennung vereinbart haben und heute, Jahre oder Jahrzehnte später, anstelle des Risikos einer Trennung andere Aspekte wichtiger geworden sind, etwa erbrechtliche, pflichtteilsrechtliche oder erbschaftsteuerrechtliche Gesichtspunkte. Dann kann es sich lohnen, die Gütertrennung aufzuheben und bspw. eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren, die die Vorteile beider Güterstände vereint.
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Es gibt viele Vereinbarungen im Leben eines Notars, die zwar getroffen aber nie relevant werden. Das ist beim Erbrecht anders. Auch wenn nur die wenigsten gerne über das Thema reden betrifft es jeden! Häufig können Kosten stark reduziert, viel Zeit erspart und großer Ärger innerhalb der Familie vermieden werden, wenn rechtzeitig Testamente gemacht werden.
Gerne berate ich Sie, ob die gesetzliche Erbfolge zu Ihrer Situation passt oder es besser ist, durch Testament oder Erbvertrag vorzusorgen. Die notarielle Beurkundung Ihres letzten Willens bringt dann viele Vorteile mit sich: Ihr Testament oder Erbvertrag wird sicher beim Amtsgericht oder Notar verwahrt und es ist im Erbfall in der Regel kein kostenpflichtiger Erbschein mehr nötig. Wichtiger ist aber die Gewissheit, dass Ihr letzter Wille so umgesetzt werden kann, wie Sie es wünschen. Irreparable inhaltliche und formelle Fehler, die bei handschriftlichen Testamenten leider häufig vorkommen, lassen sich so wirksam vermeiden.
Wenn ein Angehöriger verstorben ist und Sie sein Erbe sind, stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Situation gerne zur Seite. Ich ermittle mit Ihnen, ob ein Erbschein nötig ist, beurkunde für Sie den Erbscheinsantrag und begleite das gerichtliche Erbscheinsverfahren.
Wurde Grundbesitz vererbt, helfe ich auch bei der Berichtigung der Grundbücher. Soll Grundbesitz zwischen mehreren Erben aufgeteilt werden, ist dafür eine notarielle Erbauseinandersetzung nötig. Ähnliches gilt, wenn der Erblasser Grundbesitz einer bestimmten Person vermacht hat: Dann ist eine notarielle Vermächtniserfüllung erforderlich. Wir helfen Ihnen bei Vorbereitung und Durchführung der Vereinbarungen und haben immer im Blick, wie sich Ihr Ziel möglichst effizient und kostengünstig erreichen lässt.
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Wer eine Unternehmung startet muss sich zuerst darüber klar werden, was er erreichen will und welche Aspekte ihm auf seinem Weg wichtig sind. Denn für einen lokalen Handwerksbetrieb werden ganz andere Dinge benötigt als für eine Universitäts-Ausgründung bzw. ein Start-Up. Haftungsbegrenzung, Flexibilität, Kosten oder zukünftige Investoren sind wichtige Aspekte, die beeinflussen, ob eine Personengesellschaft (z.B. KG oder OHG) oder eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH bzw. UG) sinnvoller ist. Bereits in diesem frühen Stadium kann ich beraten und Ihnen helfen, den richtigen Weg einzuschlagen. Steht fest, welche Gesellschaftsform die richtige ist, entwerfe ich den maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag, beurkunde zügig die Gründungsdokumente und betreue die Eintragung der neuen Gesellschaft im Handelsregister.
Aber auch bereits bestehende Unternehmen aller Größenordnungen unterstütze ich bei ihren gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Von der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen (bspw. Bestellung eines neuen Geschäftsführers oder Änderung des Gesellschaftsvertrages) nebst der notwendigen Handelsregisteranmeldungen geht über Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge bis hin zur Auflösung und Beendigung einer Gesellschaft stehen ich und mein Team ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne betreue ich auch gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz. Dazu gehören z.B. Ausgliederungen, Abspaltungen, Formwechsel und Verschmelzungen.
Ein besonderes Problem erfolgreicher Unternehmer ist die Unternehmensnachfolge. Bei dem schwierigsten Teil dieses Prozesses, der Auswahl des richtigen Nachfolgers, kann ich leider nur wenig helfen. Dafür löse ich sowohl die gesellschaftsrechtlichen als auch erbrechtlichen Probleme rund um eine Nachfolge. Da auch das Steuerrecht eine essentielle Rolle spielt ist bei der Vorbereitung solcher Übertragungen die Abstimmung mit den Beratern des Unternehmens und seiner Gesellschafter von besonderer Bedeutung.
Soll ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gekauft werden entwerfe ich den Unternehmenskaufvertrag und kümmere mich um die Kommunikation mit dem Handelsregister. Gleiches gilt für den Einstieg von Investoren, sei es durch Anteilskauf oder Kapitalerhöhung. Im Begriffsdschungel rund um „Tag Along“ und „Drag Along“, „Put-Option“, „Vesting“ und „Trade Sale“ kann ich Ihnen wichtige Orientierung bieten und dabei helfen, das zu vereinbaren, was gewünscht ist.
Bei allen gesellschaftsrechtlichen Aufgabenstellungen ist die enge Zusammenarbeit mit Ihren rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern selbstverständlich!
Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen, Spezialvollmachten
Fast jede Woche werde ich in meinem Notariat in Saarbrücken von besorgten Mandanten darauf angesprochen, wie sich die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers (etwa aufgrund hohen Alters, wegen einer Erkrankung oder infolge eines Unfalls) vermeiden lässt. Die Antwort ist einfach: durch eine General- und Vorsorgevollmacht.
Falls Sie nicht möchten, dass das Amtsgericht einen Betreuer bestellt, können Sie eine oder mehrere Person(en) bevollmächtigen. Voraussetzung hierfür ist allerdings absolutes Vertrauen. Denn es geht nicht nur um die Vertretung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, etwa gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden, sondern auch um die persönlichen Angelegenheiten wie bspw. um medizinische und pflegerische Maßnahmen.
Auch wenn kostenlose Formulare einen einfachen Weg suggerieren, können dort Gefahren lauern. Ich berate ergebnisoffen dazu, welche verschiedenen Möglichkeiten der Vollmachtserteilung es gibt und was in Ihrer Situation sinnvoll ist. „Wann Sie welche Originale bzw. Ausfertigungen der Vollmacht an die Bevollmächtigte herausgeben?“, „Wie wird die Vollmacht im Vorsorgeregister registriert?“ und „Wie kann eine Vollmacht wiederrufen werden?“ sind nur ein paar der vielen Fragen, die es zu beantworten gilt. Entscheiden Sie sich für eine Beurkundung, kümmere ich mich um die Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung (inkl. Registrierung). Und wenn mal eine Ausfertigung der Vollmacht verloren geht können Sie immer wieder weitere Exemplare verlangen.
Manchmal ist das Ergebnis des Beratungsgesprächs, dass es zwar Personen gibt, die sich um Ihre Belange kümmern sollen, dies aber nicht ohne Kontrolle tun sollen. In diesen Fällen kann die Betreuerbenennung ein gutes Mittel sein. Mit Ihr wird dem Betreuungsgericht vorgegeben, wen es im Ernstfall als Betreuer bestellen soll.
Regelmäßig taucht bei der Beratung über Vorsorgevollmachten auch der Begriff der Patientenverfügung auf. Oft ist meinen Mandaten dabei nicht klar, welche Funktion die Patientenverfügung hat und welche der Vorsorgevollmacht zukommt, sodass die Begriffe sogar synonym verwendet werden. Ich bringe Licht ins Dunkel und erkläre gerne die Unterschiede zwischen der Vollmacht, d.h. der Möglichkeit für jemand anderen Entscheidungen zu treffen, und der Patientenverfügung, die eine Anweisung des Erklärenden ist, an die sich alle Ärzte, Bevollmächtigten und Betreuer halten müssen.
Kosten für notarielle Tätigkeiten
Die Wahl des Notars ist daher nie eine Wahl über den Preis, sondern immer eine Wahl für die beste juristische Dienstleistung. Wählen Sie weise!